Allgemeine Geschäftsbedingungen von infos – Institut für Organisationsforschung und Systementwicklung

1. Geltungsbereich der AGBs

Beratungsleistungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Infos – Institut für Organisationsforschung und Systementwicklung – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen und sonstigen Aufträgen, soweit nicht schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart oder gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Sie sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2. Durchführung des Auftrags

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung.
Der Auftragnehmer kann zur Durchführung des Auftrages nach Abstimmung mit dem Auftraggeber weitere Berater als Mitarbeiter einbeziehen.
Der Auftraggeber unterstützt INFOS bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial etc.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Vertragsverletzungen eines seiner Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB. Die Arbeitsgemeinschaft tritt hier als Gesamtschuldner auf.
Für fahrlässiges Handeln haftet für den Einzelfall der Auftragnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- €. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

4. Schweigepflicht gegenüber Dritten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc..
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Dokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

5. Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Er kann die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung verlangen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekannt werden des Grundes der Beanstandung geltend zu machen.
Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, nachdem die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht worden ist.

6. Vergütung

Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.